Vergütungsbericht


Die Hauptversammlung hat am 13. Juni 2006 entschieden, dass eine individualisierte Veröffentlichung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes unterbleiben darf, sodass nachstehend lediglich die Grundzüge der Vorstandsvergütung erläutert werden.

Der Aufsichtsrat überprüft und beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder enthält fixe und variable Bestandteile. Das Vergütungssystem für den Vorstand ist durch Leistungsorientierung geprägt. Dies drückt sich in der Relation vom variablen zum fixen Bestandteil aus. Der variable Bestandteil stellt auf die EBIT-Umsatzrendite (ROS) ab. Die Zielrendite wird entsprechend der strategischen Ausrichtung jährlich überprüft und ggf. angepasst. Die Auszahlung des variablen Vergütungsbestandteils erfolgt einmal pro Jahr nach Feststellung des Jahresabschlusses des Vorjahres. Bei der Gestaltung der Dienstverträge mit den Mitgliedern des Vorstandes werden den Empfehlungen des Kodexes Rechnung getragen. Bei der Pensionsregelung für den Vorstand wird auf die erreichten Dienstjahre bei Jungheinrich bei Einhaltung einer Wartefrist bis zum Erreichen des Unverfallbarkeitsanspruchs abgestellt.

Hamburg, den 26. März 2009

Der Aufsichtsrat           Der Vorstand

Zurückblättern: Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz Lesen Sie weiter: Der Aufsichtsrat