Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 6. Juni 2008 durch die Jungheinrich AG nach Maßgabe dieser Erklärung entsprochen werden wird bzw. in der Fassung vom 14. Juni 2007 in der Vergangenheit entsprochen wurde.
Die Abweichungen von einzelnen Empfehlungen des Kodexes beziehen sich darauf, dass die D&O-Versicherungspolice der Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt ausweist, dass Jungheinrich kein Aktienoptionsprogramm unterhält, sodass die darauf basierenden Empfehlungen nicht einschlägig sind, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder nicht in aufgeschlüsselter und individualisierter Weise im Anhang des Geschäftsberichts bzw. dem Corporate-Governance-Bericht dargestellt wird, dass von der Festlegung einer Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgesehen wird, dass ein Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates nicht gebildet wird und dass der Konzernabschluss noch nicht innerhalb der empfohlenen 90-Tages-Frist öffentlich zugänglich gemacht werden wird.
Hamburg, im Dezember 2008“.
Das Forum für alle Aktionäre der Jungheinrich AG zur Wahrnehmung ihrer Rechte ist die jährliche Hauptversammlung der Gesellschaft. Die Stammaktionäre üben dort ihr Stimmrecht aus, entweder selbst oder durch einen Stellvertreter bzw. durch einen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Stimmrechtsvertreter. Die Vorzugsaktionäre haben ausführlich Gelegenheit, mit Vorstand und Aufsichtsrat den Geschäftsverlauf zu besprechen und hierzu Fragen zu stellen.
Unser Unternehmen betätigt sich in einem internationalen Markt, der trotz der gegenwärtigen Krise grundsätzlich weiter wachsen wird. Daraus ergeben sich viele Chancen, aber auch den Risiken muss Aufmerksamkeit geschenkt und diese angemessen berücksichtigt werden. Nur dies lässt ein nachhaltiges und gleichzeitig werthaltiges Wachstum zu. Ein effektives Risikomanagement gehört daher zu den Kernelementen der Corporate-Governance-Praxis bei Jungheinrich. Für Einzelheiten ist auf den Konzernlagebericht zu verweisen.
Das Unternehmen informiert Aktionäre, Investoren, Analysten und die Öffentlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zeitnah und gleichberechtigt. Eine Plattform von zunehmender Bedeutung hierbei ist die Internetseite der Gesellschaft.
Auch für das Geschäftsjahr 2008 wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er den Vorsitzenden des Aufsichtsrates über möglicherweise während der Jahresabschlussprüfung auftretende Ausschluss- oder Befangenheitsgründe umgehend unterrichtet. Daneben ist der Abschlussprüfer verpflichtet, unmittelbar über alle für die Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse zu berichten, die dem Abschlussprüfer bei Durchführung seiner Prüfungen auffallen. Diese Hinweispflicht bezieht sich auch auf eventuelle, im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte Abweichungen von der durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.
Einmal in jedem Jahr erörtern der Vorstand und der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG, ob die Corporate- Governance-Praxis der Jungheinrich AG mit den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodexes übereinstimmt. In diesen Beratungen wird auch überprüft, ob den Empfehlungen und Anregungen des Kodexes entsprochen wurde bzw. welche Abweichungen von den Empfehlungen und Anregungen des Kodexes beschlossen werden sollen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss leistet hierbei die vorbereitende Arbeit.
Intensiver hat sich der Aufsichtsrat im vergangenen Jahr mit der Erarbeitung einer Informationsordnung für den Vorstand befasst; dies wird im laufenden Jahr fortgesetzt.
