Corporate Governance bei Jungheinrich


Entsprechend der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes in seiner letzten Fassung vom 6. Juni 2008 erstattet hiermit der Aufsichtsrat – gleichzeitig auch für den Vorstand – über die Corporate Governance bei Jungheinrich Bericht wie folgt:

Unter dem Begriff Corporate Governance wird u. a. eine transparente, gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle verstanden, die auf eine nachhaltige Wertsteigerung hin orientiert ist. Diesen Grundsätzen maßen der Vorstand und der Aufsichtsrat der Jungheinrich AG in der Vergangenheit stets hohes Gewicht bei, und sie bildeten einen Schwerpunkt ihres Handelns. Sie haben sich gerade auch in der jüngsten Vergangenheit beim Erkennen des sich dramatisch verändernden Marktumfeldes und der Reaktion hierauf hervorragend bewährt. Dass sich die im letzten Quartal des Jahres 2008 immer klarer zu Tage tretende Krise auch auf das Unternehmen auswirken würde, konnte naturgemäß nicht verhindert werden. Aber insbesondere der offene Austausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat über sich abzeichnende Veränderungen haben eine rasche und zielgerichtete Reaktion ermöglicht, die das Unternehmen in den Stand versetzen soll, nicht nur die Krise weitestgehend unbeschadet überstehen zu können, sondern nach Möglichkeit gestärkt aus ihr hervorzugehen.

Der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgelegte und zuletzt im Juni 2008 angepasste Kodex ist auch für das Unternehmen Jungheinrich und seine Organe eine wichtige Leitlinie bei den Anstrengungen zur Steigerung der Transparenz bei der Unternehmensführung und -kontrolle. Daneben wird auch die Überzeugung der Anleger und Kapitalmärkte, unserer Geschäftspartner, unserer Mitarbeiter, aber auch der Öffentlichkeit insgesamt in die transparente und werteorientierte Unternehmensführung gestärkt. Innerhalb des Jungheinrich-Konzerns besteht ein wesentlicher Pfeiler der Corporate Governance in der klaren Aufgaben- und Verantwortungsverteilung zwischen den Unternehmensorganen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Der Vorstand führt die Geschäfte des Unternehmens in eigener Verantwortung und wird hierbei durch den Aufsichtsrat konstruktiv begleitet und überwacht. Die Hauptversammlung vervollständigt als drittes bedeutendes Organ die ausgewogene Kräfteverteilung innerhalb des Unternehmens, wie dies nicht nur durch das deutsche Aktiengesetz, sondern auch durch den Kodex vorgezeichnet wird. Die Compliance, d. h. die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien, stellte auch im vergangenen Jahr eine Themenstellung mit weiter zunehmendem Gewicht dar. Jungheinrich hat hierzu eine eigene Organisation aufgebaut, über die der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend berichtet. Mit der Überwachungsaufgabe in diesem Bereich hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes seinen Finanz- und Prüfungsausschuss betraut. Ein Kernelement der Corporate Governance in unserem Unternehmen ist eine aktive, offene und transparente Unternehmenskommunikation und hohes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Risiken. Schließlich legen wir großen Wert auf eine unabhängige externe Abschlussprüfung. Somit erfüllt die Corporate Governance bei Jungheinrich alle gesetzlichen Vorgaben, und den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes wird weitgehend entsprochen.

Die formelle Corporate-Governance-Praxis bei der Jungheinrich AG reicht bis in das Jahr 2002 zurück, als sie durch Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen wurde. Eine Überprüfung und ggf. Anpassung an Gesetzesänderungen und neue Entwicklungen bei den Standards zur Unternehmensführung und -kontrolle erfolgt regelmäßig einmal im Jahr.

Wegen weiterer Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand ist auf den Bericht des Aufsichtsrates und auf unsere Internetseite (www.jungheinrich.de) zu verweisen. Außer Informationen zum Thema Corporate Governance finden sich dort die Finanzpublikationen des Unternehmens, Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, der Finanzkalender mit den wesentlichen Jahresterminen, Adhoc- und sonstige Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, insbesondere hinsichtlich meldepflichtiger Wertpapiergeschäfte, Pressemeldungen, die aktuelle Satzung der Jungheinrich AG sowie Details zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Vorstand und Aufsichtsrat der Jungheinrich AG haben im Dezember 2008 ihre jüngste jährliche Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen und Anregungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG abgegeben. Diese Erklärung ist auf unserer Internetseite veröffentlicht und lautet wie folgt:

„Für die bisherige und zukünftige Corporate-Governance-Praxis der Jungheinrich AG gilt die nachfolgende Erklärung, die sich auf den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 14. Juni 2007 bzw. 6. Juni 2008 bezieht.

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