(43) Inanspruchnahme des § 264b HGB


Die nachfolgenden in den Konzernabschluss der Jungheinrich AG einbezogenen inländischen Tochterunternehmen, in der Rechtsform einer Personengesellschaft im Sinne des § 264a HGB, haben in Teilen von den Möglichkeiten der Befreiung gemäß § 264b HGB Gebrauch gemacht:

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