(31) Rechnungsabgrenzungsposten


Die Umsatzabgrenzungen aus Finanzdienstleistungen betreffen die Leasingverträge mit Zwischenschaltung einer Leasinggesellschaft, bei denen das wirtschaftliche Eigentum trotz des Verkaufes der Fahrzeuge an die Leasinggesellschaft aufgrund der vereinbarten Restwertgarantie mit mehr als 10 Prozent des Objektwertes bei den Jungheinrich-Konzerngesellschaften liegt. Die hieraus resultierende Aktivierungspflicht nach IFRS führt zur Abgrenzung der bereits erzielten Verkaufserlöse mit der Leasinggesellschaft. Diese Abgrenzungen werden linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie umsatzwirksam aufgelöst.

Die Gewinnabgrenzungen aus Finanzdienstleistungen enthalten Gewinnabgrenzungen aus der Refinanzierung von Leasinggeräten. Die Auflösung der Gewinnabgrenzungen erfolgt pro rata temporis über die Laufzeit der Leasingverträge.

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