(19) Forderungen aus Finanzdienstleistungen


Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäftes, bei dem Jungheinrich-Konzerngesellschaften als Leasinggeber auftreten, werden die Nettoinvestitionswerte der Leasingverträge mit Kunden, die nach IFRS als „Finance Lease“ klassifiziert werden, als Forderungen aus Finanzdienstleistungen aktiviert.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Finanzdienstleistungen basieren auf folgenden Daten:

In den Forderungen aus Finanzdienstleistungen sind Mindestleasingzahlungen aus Untermietverhältnissen in Höhe von 119.112 T€ (Vorjahr: 121.733 T€) enthalten.

Im Rahmen des Verkaufes zukünftig fälliger Leasingraten aus konzerninternen Überlassungsverträgen sind Forderungen aus Finanzdienstleistungen mit Restbuchwerten in Höhe von 251.308 T€ (Vorjahr: 210.722 T€) als Sicherheit für die damit verbundenen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen gestellt.

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