(2) Grundsätze der Rechnungslegung


Grundlagen

Die Jungheinrich AG hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Es wurden alle zum Abschlussstichtag gültigen Standards und die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) berücksichtigt, wie sie in der EU anzuwenden sind. Ergänzend wurden die nach § 315a HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde am 5. März 2009 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

Konsolidierung

Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, stehen, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Aktive Unternehmen, an denen Jungheinrich einen Anteil von 20 bis 50 Prozent hält und auf die der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, aber keine Kontrolle besitzt, sind nach der Equity-Methode bilanziert. Übrige Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Jungheinrich AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag des Mutterunternehmens aufgestellt.

Bei den nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die Ermittlung des anteiligen Kapitals zugrunde gelegt.

Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen sind die Vermögenswerte und Schulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Soweit die Anschaffungskosten der Beteiligung die identifizierten Vermögenswerte und Schulden übersteigen, wird dieser aktivische Unterschiedsbetrag als Firmenwert aktiviert. Der Firmenwert wird mindestens einmal jährlich hinsichtlich des Erfordernisses einer außerplanmäßigen Abschreibung überprüft. Ist der beizulegende Zeitwert des übernommenen Reinvermögens höher als die Anschaffungskosten, ergibt sich ein passivischer Unterschiedsbetrag. Dieser wird dann im Erwerbsjahr sofort ertragswirksam erfasst.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Anteile an at-equity-bilanzierten Unternehmen werden anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals der Beteiligungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Die Anteile des Jungheinrich-Konzerns an at-equity-bilanzierten Unternehmen beinhalten die bei Erwerb entstandenen Firmenwerte. Da diese Firmenwerte nicht getrennt ausgewiesen werden, sind sie nach IAS 36 nicht separat auf Wertminderung hin zu überprüfen. Stattdessen wird der gesamte Buchwert des Anteils gemäß IAS 36 auf Wertminderung untersucht, sobald Anzeichen für ein Absinken des erzielbaren Betrages unter den Buchwert des Investments vorliegen.

Währungsumrechnung

In Fremdwährung gehaltene liquide Mittel sowie Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen der Konzerngesellschaften werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Kurs umgerechnet und dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam erfasst.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen werden nach dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Dies ist die jeweilige Landeswährung, wenn die Tochterunternehmen wirtschaftlich eigenständig in den Währungsraum ihres Sitzlandes integriert sind. Bei den Unternehmen des Jungheinrich-Konzerns ist die funktionale Währung die Landeswährung. Bei der Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse werden alle Vermögenswerte und Schulden, mit Ausnahme des Kapitals, zu Stichtagskursen umgerechnet. Das Kapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Die Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt mit den Jahresdurchschnittskursen.

Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres, beim Kapital gegenüber der Umrechnung zu historischen Kursen sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden ergebnisneutral im Eigenkapital innerhalb der Position „Sonstige Eigenkapitalveränderungen“ ausgewiesen.

Die Wechselkurse der für den Jungheinrich-Konzern wesentlichen Währungen außerhalb der Europäischen Währungsunion haben sich wie folgt verändert:

Umsatzrealisierung

Umsätze werden unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten mit dem Eigentums- und Gefahrenübergang an den Kunden erfasst. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Lieferung erfolgt ist bzw. die Leistung erbracht wurde, der Verkaufspreis fixiert oder bestimmbar und der Zahlungseingang hinreichend wahrscheinlich ist.

Umsätze aus Finanzdienstleistungsgeschäften werden bei einer Klassifizierung des Vertrages als sogenannter „Finance Lease” in Höhe des Verkaufswertes des Leasinggegenstandes und im Fall eines sogenannten „Operating Lease” in Höhe der Leasingraten erfasst. Im Fall der Zwischenschaltung einer Leasinggesellschaft wird bei Verträgen mit einer vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als 10 Prozent des Objektwertes beträgt, der Verkaufserlös abgegrenzt und linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie umsatzwirksam aufgelöst.

Produktbezogene Aufwendungen

Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam. Fracht- und Versandkosten werden unter den Umsatzkosten ausgewiesen.

Die produktbezogenen Aufwendungen enthalten auch Zuführungen zu den Rückstellungen für Garantieverpflichtungen sowie zu den Rückstellungen für belastende Verträge.

Aufwendungen für Forschung und nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, ergebniswirksam erfasst.

Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie beruht auf der durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien. In den Geschäftsjahren 2008 und 2007 lagen keine Eigenkapitalinstrumente vor, die das Ergebnis je Aktie auf Basis der ausgegebenen Aktien verwässert haben.

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und – sofern deren Nutzungsdauer begrenzt ist – linear über ihre Nutzungsdauer von 3 bis 8 Jahren abgeschrieben.

Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten aktiviert, sofern erwartet wird, dass die Herstellung der entwickelten Produkte dem Jungheinrich-Konzern einen wirtschaftlichen Nutzen bringen wird und technisch durchführbar ist, und sofern die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Die Herstellungskosten umfassen sämtliche direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten einschließlich entwicklungsbezogener Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden ab dem Produktionsbeginn planmäßig linear über die vorgesehene Laufzeit der Serienproduktion, in der Regel zwischen 4 und 7 Jahren, abgeschrieben.

Firmenwerte aus der Konsolidierung werden aktiviert und den immateriellen Vermögenswerten zugeordnet. Firmenwerte, die aus dem Erwerb von at-equity-bilanzierten Unternehmen resultieren, sind im Buchwert der Anteile an at-equity-bilanzierten Unternehmen enthalten.

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten und Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden als Aufwand erfasst. Kosten für Maßnahmen, die zu einer Nutzungsverlängerung oder einer Steigerung der künftigen Nutzungsmöglichkeit der Vermögenswerte führen, werden grundsätzlich aktiviert. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig linear abgeschrieben. Bei Verkauf oder Verschrottung scheiden Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte aus; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Mietgeräte

Jungheinrich vermietet Fahrzeuge an Kunden auf Basis kurzfristiger Verträge, denen keine Leasingtransaktionen zugrunde liegen. Diese Mietgeräte werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Sie werden über die ersten beiden Jahre je nach Produktgruppe mit jeweils 30 bzw. 20 Prozent und danach linear bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind mit 6 bzw. 9 Jahren festgelegt.

Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Mietgeräten

Für alle immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Mietgeräte wird die Werthaltigkeit mindestens einmal jährlich oder immer dann überprüft, wenn Anzeichen bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes seinem Restbuchwert gegenübergestellt. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere Wert aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, den geschätzten zukünftigen diskontierten Cashflows. Ergibt sich, dass der Restbuchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswertes überschreitet, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Wenn der Grund für eine in Vorjahren durchgeführte außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Ein für die Firmenwerte erfasster Wertminderungsaufwand wird in nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt.

Leasing

Im Rahmen des Finanzdienstleistungsgeschäftes schließen Jungheinrich-Konzerngesellschaften direkt oder unter Zwischenschaltung von Leasinggesellschaften Verträge mit den Kunden ab.

Die Klassifizierung und damit die Behandlung der Leasingtransaktionen für die Bilanzierung richtet sich nach der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums. Bei sogenannten „Finance Lease“-Verträgen liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer und führt bei den Jungheinrich-Konzerngesellschaften als Leasinggeber zum Ausweis der zukünftig zu zahlenden Leasingraten als Forderungen aus Finanzdienstleistungen in Höhe ihres Nettoinvestitionswertes. Die ratierlich realisierten Zinserträge über die Laufzeit stellen sicher, dass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition erzielt wird.

Ist das wirtschaftliche Eigentum Jungheinrich als Leasinggeber zuzurechnen, liegt ein sogenannter „Operating Lease“-Vertrag vor und die Fahrzeuge werden als „Leasinggeräte aus Finanzdienstleistungen“ zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibung der Leasinggeräte erfolgt im Fall der Refinanzierung im Sale-and-lease-back-Verfahren über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge. In allen anderen Fällen werden die Leasinggeräte über die ersten beiden Jahre je nach Produktgruppe mit jeweils 30 bzw. 20 Prozent und danach linear bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von Leasinggeräten wurde unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse hinsichtlich der Marktwertentwicklung bestimmter Produktgruppen eingeschätzt und mit 6 bzw. 9 Jahren festgelegt. Die Leasingerträge werden erfolgswirksam linear über die Vertragslaufzeit erfasst.

Die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge („Finance und Operating Leases”) erfolgt laufzeitkongruent und ist als Verbindlichkeiten aus Finanzierungen in der Position „Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen“ passiviert. Neben objektbezogenen Darlehensfinanzierungen werden im Jungheinrich-Konzern im Rahmen des Verkaufes zukünftig fälliger Leasingraten aus konzerninternen Überlassungsverträgen die vereinnahmten Verkaufserlöse in den Verbindlichkeiten aus Finanzierungen abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode über die Zeit der Nutzungsüberlassung aufgelöst. Darüber hinaus werden Leasinggeräte im Sale-and-lease-back-Verfahren refinanziert. Die dabei entstehenden Veräußerungsgewinne werden entsprechend abgegrenzt und über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfolgswirksam verteilt.

Bei Kundenverträgen unter Zwischenschaltung einer Leasinggesellschaft liegt das wirtschaftliche Eigentum aufgrund der vereinbarten Restwertgarantie, die mehr als 10 Prozent des Objektwertes beträgt, bei den Jungheinrich-Konzerngesellschaften, sodass diese an Leasinggesellschaften verkauften Fahrzeuge nach IFRS als „Leasinggeräte aus Finanzdienstleistungen“ zu aktivieren sind. Zum Zeitpunkt der Aktivierung werden die Verkaufserlöse innerhalb der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten in der Position„ Umsatzabgrenzung aus Finanzdienstleistungen“ erfasst. Die Abschreibung der Leasinggeräte erfolgt über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge zwischen den Leasinggesellschaften und den Endkunden. Die abgegrenzten Verkaufserlöse werden linear über die Zeit bis zur Fälligkeit der Restwertgarantie umsatzwirksam aufgelöst. Die Verpflichtungen aus den vereinbarten Restwertgarantien werden in der Position „Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen“ ausgewiesen.

Außerhalb des Finanzdienstleistungsgeschäftes mieten Jungheinrich-Konzerngesellschaften als Leasingnehmer Sachanlagen sowie Kunden-Mietgeräte. Bei Vorliegen eines sogenannten „Finance Lease” werden bei Vertragsbeginn die Vermögenswerte als Sachanlagen oder Mietgeräte aktiviert und in gleicher Höhe Leasingverbindlichkeiten mit dem Barwert der Leasingraten passiviert. Der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten erfolgt in der Position „Finanzverbindlichkeiten”. Die Abschreibung der Sachanlagen und Mietgeräte und die Tilgung der Verbindlichkeiten erfolgen über die Dauer der Grundmietzeit. Bei Vorliegen eines sogenannten „Operating Lease“ werden die von Jungheinrich geleisteten Miet- und Leasingzahlungen als Aufwand linear über die Vertragslaufzeit erfasst.

Finanzinstrumente

Gemäß IAS 32 und IAS 39 werden Finanzinstrumente definiert als Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu finanziellen Vermögenswerten und bei dem anderen Unternehmen zu finanziellen Schulden oder Eigenkapitalinstrumenten führen.

Gemäß IAS 39 sind Finanzinstrumente einer der folgenden vier Kategorien zuzuordnen:

Jungheinrich bilanziert Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten handelt es sich im Wesentlichen um originäre Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen, sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten, Finanzschulden und Anteile an verbundenen und at- equity-bilanzierten Unternehmen.

Wertpapiere, die der Kategorie „bis zu ihrer Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ zugeordnet sind, werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die der Kategorie „erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ zugeordneten, zu Handelszwecken gehaltenen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hierzu zählen die derivativen Finanzinstrumente. Wenn der Wert eines aktiven Marktes nicht zur Verfügung steht, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung zukünftiger Cashflows mit dem Marktzinssatz oder die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt und durch Bestätigungen der die Geschäfte abwickelnden Banken überprüft.

Forderungen

Forderungen werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten dem Nennwert abzüglich Boni, Skonti und Einzelwertberichtigungen. Einzelwertberichtigungen werden nur vorgenommen, wenn Forderungen ganz oder teilweise uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist, wobei der Betrag der Wertberichtigungen hinreichend genau ermittelbar sein muss.

Zu den Forderungen aus Finanzdienstleistungen wird auf die Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen verwiesen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und Finanzdienstleistungen sind mit dem Barwert der Leasingraten angesetzt. Auf die Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird verwiesen.

Anteile an verbundenen und at-equity-bilanzierten Unternehmen

Die unter Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert, da sie über keinen notierten Marktpreis verfügen und ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann. Anteile an at-equity-bilanzierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet.

Wertpapiere

Die unter Wertpapiere ausgewiesenen Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da Absicht und Fähigkeit bestehen, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Etwaige Differenzen zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag werden über die Laufzeit im Finanzergebnis berücksichtigt. Zudem hält Jungheinrich nicht frei verfügbare Wertpapiere zur Sicherung der Altersteilzeitverpflichtungen. Gewinne und Verluste aus der Bewertung dieser Wertpapiere zum beizulegenden Zeitwert werden ergebniswirksam erfasst.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden bei Jungheinrich zu Sicherungszwecken eingesetzt.

IAS 39 erfordert, dass alle derivativen Finanzinstrumente mit ihren Marktwerten als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert werden. Veränderte Marktwerte des Derivates werden, je nachdem ob es sich um einen Fair Value Hedge oder einen Cashflow Hedge handelt, im Ergebnis oder im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalveränderungen) berücksichtigt. Bei einem Fair Value Hedge werden die Ergebnisse aus der Marktbewertung derivativer Finanzinstrumente ergebniswirksam gebucht. Die Marktwertveränderungen der Derivate, die als Cashflow Hedge zu klassifizieren sind, werden in Höhe des hedge-effektiven Teils zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital gebucht. Die Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des zugeordneten Grundgeschäftes. Der hedge-ineffektive Teil wird unmittelbar im Ergebnis berücksichtigt.

Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Kriterien des Hedge Accounting erfüllen, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert unter den kurzfristigen sonstigen Vermögenswerten oder übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gewinne und Verluste dieser derivativen Finanzinstrumente, welche aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert resultieren, werden unmittelbar im Ergebnis berücksichtigt.

Liquide Mittel

Liquide Mittel sind Kassenbestände, Schecks und Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu 3 Monate beträgt.

Vorräte

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten („Lower of cost and net realizable value“) bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die zurechenbaren Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbezogene Verwaltungskosten und Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Zur Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichartiger Vorräte wird die Durchschnittskostenmethode angewendet.

Verwertungsrisiken, die sich aus der Lagerdauer ergeben, werden auf der Basis historischer Verbräuche durch Abwertungen der Bestände berücksichtigt. Sofern die Gründe für die Abwertung nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.

Latente Steuern

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden entsprechend der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz bilanziert. Diese Behandlung gilt grundsätzlich für alle Vermögenswerte und Schulden außer für Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung. Daneben sind latente Steueransprüche für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste und noch nicht genutzter Steuergutschriften bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass diese verwendet werden können. Latente Steuern werden mit den aktuellen Steuersätzen bewertet. Wenn zu erwarten ist, dass sich die Differenzen in Jahren mit anderen Steuersätzen ausgleichen, werden die dann jeweils gültigen Sätze verwendet. Für den Fall, dass sich die Steuersätze ändern, wird dieses in dem Jahr berücksichtigt, in dem diese Steuersatzänderungen verabschiedet werden.

Die Buchwerte der aktivischen latenten Steuern werden gemindert, wenn deren Realisierung aufgrund der nachhaltigen Ergebniserwartungen der jeweiligen Gesellschaft unwahrscheinlich oder nicht zu erwarten ist.

Sonstige Eigenkapitalveränderungen

In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern beruhen. Hierzu zählen die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung und der Bewertung derivativer Finanzinstrumente.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung bewertet. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungen sowie biometrische Rechnungsgrundlagen berücksichtigt. Pensions- und ähnliche Verpflichtungen einiger ausländischer Gesellschaften sind durch Pensionsfonds, die Planvermögen im Sinne des IAS 19 sind, finanziert.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erst erfolgswirksam verrechnet, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10 Prozent des höheren Betrages aus dem Anwartschaftsbarwert und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens liegen. In diesem Fall werden sie über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der betreffenden Arbeitnehmer verteilt.

Alle Komponenten der Pensionsaufwendungen für die Dotierung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind in den Personalkosten der entsprechenden Funktionsbereiche enthalten. Darüber hinaus sind Ansprüche der Mitarbeiter, die bei deren Ausscheiden nach landesrechtlichen Vorschriften fällig werden, sowie sonstige kurz- und langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer entsprechend zurückgestellt. Die Verpflichtungen werden gemäß IAS 19 bilanziert.

Die übrigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrages zuverlässig schätzbar ist. Die Bilanzierung der übrigen Rückstellungen stellt die bestmögliche Schätzung der Kosten dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Lässt sich die Höhe der erforderlichen Rückstellung nur innerhalb einer Bandbreite bestimmen, wird der wahrscheinlichste Wert angesetzt und bei gleicher Wahrscheinlichkeit der Mittelwert.

Langfristige Rückstellungen werden abgezinst und in Höhe des Barwertes der erwarteten Ausgaben angesetzt. Rückstellungen werden nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

Abschlussgliederung

Kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige Schulden werden als getrennte Gliederungsgruppen in der Bilanz dargestellt. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn ihre Realisation bzw. Tilgung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Pensionsverpflichtungen werden entsprechend ihrem Charakter als langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer unter den langfristigen Schulden gezeigt. Latente Steueransprüche und Steuerschulden sind den langfristigen Vermögenswerten und Schulden zugeordnet.

Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen.

Schätzungen

Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag sowie der Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode bestimmt haben. Schätzungen und Annahmen sind insbesondere erforderlich für die konzerneinheitliche Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern für Sachanlagen, Miet- und Leasinggeräte, für die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen, u. a. für Pensionen, Risiken aus Restwertgarantien, Garantieverpflichtungen oder Rechtsstreitigkeiten. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand basieren und sowohl historische Erfahrungen als auch weitere Faktoren wie künftige Erwartungen einschließen.

Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Wenn die tatsächliche von der erwarteten Entwicklung abweicht, werden die Prämissen und – soweit erforderlich – die Buchwerte der relevanten Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Im Berichtszeitraum 2008 erreichte die globale Finanzmarktkrise die Weltwirtschaft und beschleunigte in der zweiten Jahreshälfte 2008 den weltweit einsetzenden Konjunkturabschwung, der in vielen Regionen zur Rezession führte. Auf dieser Basis verlor die Konjunktur der Flurförderzeugindustrie an Dynamik und verzeichnete im 4. Quartal 2008 einen massiven Einbruch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Wie auch die Entwicklung in den ersten beiden Monaten des Jahres 2009 zeigt, kann für das Geschäftsjahr 2009 im Vergleich zum Berichtsjahr in den für Jungheinrich relevanten Märkten nur noch mit einem insgesamt erheblich niedrigeren Marktvolumen für Flurförderzeuge, Lager- und Materialflusstechnik gerechnet werden. Die außergewöhnlich schwache konjunkturelle Entwicklung wird sich auch – allerdings etwas weniger stark – auf das Miet- und Gebrauchtgerätegeschäft auswirken. Durch den hohen Anteil an Serviceleistungen aus einer Hand zeigt allerdings das Jungheinrich-Geschäftsmodell gerade in rezessiven Phasen mit einem relativ stabilen Umsatzanteil seine besondere Stärke.

Bei der Überprüfung des Wertminderungsbedarfes wesentlicher Vermögenswerte des Jungheinrich- Konzerns wurden vor dem Hintergrund einer geplanten Ausmusterungsaktion mit entsprechendem Vermarktungsrisiko im Jahr 2009 die zum 31. Dezember 2008 aktivierten Restbuchwerte der Mietflotte außerplanmäßig abgeschrieben. Darüber hinaus wurden in Ländern mit einem zurzeit extrem schwachen Marktbild wesentliche langfristige Vermögenswerte wertgemindert.

Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von den Erwartungen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung von Jungheinrich basieren, abweichen. Eine verlässliche Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung über das Geschäftsjahr 2009 hinaus lässt sich zur Zeit nicht vornehmen.

Die Schätzungen zukünftiger Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten und Garantieverpflichtungen sind vielen Unsicherheiten unterworfen.

Oftmals kann der Ausgang einzelner Gerichtsverfahren nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass Jungheinrich aufgrund abschließender Urteile zu einigen der Rechtsfälle Aufwendungen entstehen können, die die hierfür gebildeten Vorsorgen überschreiten und deren zeitlicher Anfall sowie deren Bandbreite nicht mit Sicherheit vorausbestimmt werden können.

Für die Garantieverpflichtungen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des Inkrafttretens neuer Gesetze und Regulierungen, der Zahl der betroffenen Fahrzeuge oder der Art der zu veranlassenden Maßnahmen. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hierfür gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen.

Obwohl im Fall einer erforderlichen Anpassung der Rückstellungen in der Berichtsperiode die daraus resultierenden Aufwendungen einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis von Jungheinrich haben können, wird erwartet, dass die sich daraus ergebenden möglichen Verpflichtungen unter Einbeziehung der dafür bestehenden Vorsorgen keinen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Konzerns haben werden.

Neue durch die EU übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Im Mai 2008 hat das IASB den Änderungsstandard (Improvements to IFRSs) herausgegeben. Dieser Standard enthält neben eher begrifflichen und redaktionellen Änderungen zahlreiche Änderungen von bestehenden IFRS-Standards. Die Änderungen sind überwiegend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Jungheinrich geht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Standards keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben wird.

Neue durch die EU noch nicht übernommene Rechnungslegungsvorschriften

Im Januar 2008 hat das IASB die überarbeiteten Standards IFRS 3 (Business Combinations) und IAS 27 (Consolidated and Separate Financial Statements) veröffentlicht.

Die Neuregelungen in IFRS 3 betreffen insbesondere die Bewertung von Minderheitsanteilen, die Erfassung sukzessiver Unternehmenserwerbe und die Behandlung von bedingten Kaufpreisbestandteilen sowie Anschaffungsnebenkosten. Nach den Neuregelungen kann die Bewertung von Minderheitsanteilen entweder zum beizulegenden Zeitwert (Full-Goodwill-Methode) oder zum beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren anteiligen Nettovermögens erfolgen. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben ist eine erfolgswirksame Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert der zum Zeitpunkt des Beherrschungsüberganges gehaltenen Anteile vorgesehen. Die Anpassung bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbes als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, ist zukünftig erfolgswirksam zu erfassen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.

Wesentliche Änderungen des IAS 27 betreffen die Bilanzierung von Transaktionen, bei denen ein Unternehmen weiterhin die Beherrschung behält bzw. bei denen die Beherrschung untergeht. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, sind erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Verbleibende Anteile sind zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlustes zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Die beiden überarbeiteten Standards sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Aus der Anwendung der überarbeiteten Standards erwartet Jungheinrich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Im Juli 2008 hat das IASB die Interpretation IFRIC 16 (Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation) herausgegeben. Die Interpretation ergänzt den Standard IAS 39 (Financial Instruments), der lediglich die Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften enthält, um die konkreten Anwendungshilfen, wie bei der Absicherung von Nettoinvestitionen vorzugehen ist. IFRIC 16 ist erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Oktober 2008 beginnen. Jungheinrich sieht zurzeit keine konkreten Anwendungsfälle, die zu einer Änderung der bestehenden Sicherungsstrategie im Konzern führen würden.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind die Jungheinrich Aktiengesellschaft, Hamburg, als Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen einbezogen. Der gegenüber dem Vorjahr erweiterte Konsolidierungskreis umfasst jetzt 43 (Vorjahr: 43) ausländische und 13 (Vorjahr: 12) inländische Gesellschaften. Drei Unternehmen wurden nach der Equity-Methode bilanziert.

Die Aufstellung über den vollständigen Anteilsbesitz der Jungheinrich Aktiengesellschaft wird gesondert offengelegt.

Veränderungen des Konsolidierungskreises

Im 2. Quartal 2008 wurde im Inland für die Herstellung von Elektro-Niederhubwagen die Jungheinrich Landsberg AG & Co. KG, Landsberg, gegründet.

Für die Ausweitung des spanischen Finanzdienstleistungsgeschäftes wurden im 3. Quartal 2008 die Jungheinrich Fleet Services S.L. und die Jungheinrich Rental S.L., jeweils Abrera/Barcelona (Spanien), gegründet.

Aus der Erstkonsolidierung aller neu gegründeten Gesellschaften ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Nach dem Verkauf der Anteile an der Boss Manufacturing Ltd., Leighton Buzzard (Großbritannien), an die Jungheinrich UK Holdings Ltd., Milton Keynes (Großbritannien), im 3. Quartal 2008 ist die bis dahin als Holding fungierende, sich gegenwärtig in Liquidation befindende Boss UK Holding Company Ltd., Leighton Buzzard (Großbritannien), zum 30. September 2008 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Die bisher im Konzern erfolgsneutral erfassten Währungsausgleichsposten der ausgeschiedenen Gesellschaft in Höhe von 2.308 T€ wurden im Rahmen der Endkonsolidierung aufwandswirksam unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns erfasst.

Nach einem konzerninternen Verkauf der Anteile an der Jungheinrich Finance S.A.S. an die Jungheinrich Financial Services S.A.S., jeweils Vélizy-Villacoublay (Frankreich), im 4. Quartal 2008 wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2008 die Jungheinrich Finance S.A.S. auf die neue Muttergesellschaft Jungheinrich Financial Services S.A.S., Vélizy-Villacoublay (Frankreich), verschmolzen.

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