Datenschutz
Jungheinrich sichert auf Basis der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen den Schutz von persönlichen Daten von Kunden und Mitarbeitern. Gemäß den konzerneigenen Sicherheitsgrundsätzen sind alle Führungskräfte und Mitarbeiter verpflichtet, mit persönlichen Daten von Kunden, Unternehmen oder Mitarbeitern verantwortungsvoll umzugehen. Hierauf wurden im Berichtsjahr alle Mitarbeiter des Jungheinrich-Konzerns umfassend hingewiesen und zur Einhaltung verpflichtet. Anfragen von Kunden zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden vom Datenschutzbeauftragten des Konzerns geprüft und beantwortet. Zudem wurden die vorhandenen Verfahrensverzeichnisse sämtlicher in- und ausländischer Gesellschaften aktualisiert und veröffentlicht. Die Datenschutzkoordinatoren wurden laufend vom Datenschutzbeauftragten über anstehende gesetzliche Veränderungen und aufkommende Problemfelder informiert. Die Konzernrevision hat – wie in den Vorjahren – in Stichproben die Einhaltung des Datenschutzes in allen in- und ausländischen Tochtergesellschaften einschließlich der Werke geprüft: Nennenswerte Beanstandungen oder Verstöße gegen die konzerninternen Vorgaben wurden nicht festgestellt.
