Grundzüge des Vergütungssystems
Für das Jungheinrich-Management gilt das Prinzip der wertorientierten Unternehmensführung. Sie ist Grundlage der wertorientierten Vergütungssysteme, die sich an wertschaffenden Kenngrößen wie Umsatz- und Kapitalrendite (ROS bzw. ROCE) orientieren.
Vergütung des Vorstandes
Für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstandes ist der Aufsichtsrat zuständig, der auf Vorschlag des Personalausschusses das Vergütungssystem hinsichtlich seiner Zusammensetzung beschließt und in regelmäßigen Abständen die Angemessenheit überprüft. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder enthält einen fixen und einen variablen Bestandteil. Das Vergütungssystem für den Vorstand ist durch Leistungsorientierung charakterisiert. Dies spiegelt sich im Verhältnis des variablen zum fixen Bestandteil wider. Der variable Teil kann bei sehr gutem Ergebnis über 50 Prozent der Gesamtvergütung betragen. Erfolgsparameter des variablen Bestandteils ist die EBIT-Umsatzrendite (ROS) des Jungheinrich-Konzerns. Sie orientiert sich am Erfüllungsgrad einer auf mehrere Jahre ausgerichteten Zielrendite entsprechend der strategischen Ausrichtung, die jährlich überprüft wird und angepasst werden kann. Die Auszahlung des variablen Anteils erfolgt nachträglich einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Pensionsregelung für den Vorstand bemisst sich nach den erreichten Dienstjahren bei Jungheinrich mit einer vorgeschalteten Frist bis zum Erreichen des Unverfallbarkeitsanspruches.
Vergütung des Aufsichtsrates
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in § 18 der Satzung der Jungheinrich AG geregelt, die Höhe und Fälligkeit wird durch die Hauptversammlung festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer. Der Vorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung für jedes Mitglied des Aufsichtsrates beträgt 15.000 € jährlich, zuzüglich eines Betrages von 2.000 € je 1 Prozent Dividende, die über 4 Prozent hinaus für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Vorzugsaktionäre ausgeschüttet wird. Für jeden Aufsichtsratsausschuss erhalten dessen Mitglieder zusammen den zweifachen Betrag der oben genannten Vergütung, über die Aufteilung beschließt der jeweilige Ausschuss.
